Bürgerinitiativen Innsbruck (BI) haben beim VfGH eine Wahlanfechtung der Gemeinderatswahlen eingebracht

 

Aufgrund eines schweren Formalfehlers und der dadurch sichtbargewordenen Absenz der gebotenen Sorgfaltspflicht der Wahlbehörde haben die BI am Freitag, den 18.5.2018 nach juristischer Überprüfung eine Anfechtung der Innsbrucker Gemeinderatswahlen vom 22.4.2018 beim VfGH eingebracht.

Obwohl die BI ausdrücklich und aus guten Grund keinen Bürgermeisterkandidaten aufgestellt hatten, ist auf den Wahlvorschlägen Herr Thomas Mayer als Bürgermeisterkandidat bei den BI angeführt worden. Diese Wahlvorschläge dienen dem Wähler als letzte Information in den Wahlsprengeln bzw. in den Wahlkabinen vor der Stimmabgabe. Ebenso wurde Herr Thomas Mayer korrekt als Bürgermeisterkandidat bei dem Wahlvorschlag der Liste Fritz angeführt.

Somit konnte der Eindruck entstehen, dass die BI und die Liste Fritz sich auf einen gemeinsamen Bürgermeisterkandidaten geeinigt hätten. Dies steht in geradezu eklatantem Widerspruch zu den Gegebenheiten und kann die Glaubwürdigkeit der BI bei den Wählern untergraben haben.

Da die BI in der Öffentlichkeit immer kommuniziert haben ohne einen eigenen Bürgermeisterkandidaten anzutreten, hatte der potentielle Wähler die Möglichkeit die BI als Liste zu wählen und seine bisher bevorzugte Partei mit der Wahl des Bürgermeisterkandidaten zu unterstützen. Dadurch konnte der Eindruck entstehen, dass die BI bereits am Wahltag ihren zentralen Aussagen widersprochen und die Unwahrheit gesagt haben.

 

Freie, unbeeinflusste Wahlen sind das höchste Gut einer Demokratie, umso sorgfältiger muss der Umgang damit sein. Das Vertrauen in die Sorgfaltspflicht der Wahlbehörden ist für die BI in diesem Fall damit nicht mehr gegeben. Wir überlassen es daher dem VfGH diesen Sachverhalt zu überprüfen.