Sehr geehrter Herr Stadtrat  Fritz,

wir ersuchen um Übermittlung je eines Exemplares

 

  • Entwurf ÖROKO 2025 und
  • Entwurf Stadtrechtsänderung

 

Wir bedanken uns und verbleiben mit freundlichen Grüßen

 

Für die IGBI

Anita Stangl

 

Hier die Antwort von Herrn Stadtrat Fritz:

 

Sehr geehrte Frau Stangl

 

Sehr geehrte Damen und Herren der ARGE BI

 

Die vom GR beschlossenen Anträge an den Landesgesetzgeber (Stadtrecht und Wahlordnung sind ja Landesgesetze, deren Änderung der GR nur beim Landesgesetzgeber beantragen kann, vermutlich kommt das im Herbst in den Landtag) lasse ich von meinem Büro zusammenstellen und Ihnen übermitteln.

 

Zum ÖROKo gibt es erst einen Vorentwurf, der dem Amt der Landesregierung zu der vom TROG geforderten Vorprüfung übermittelt wird. Es gibt also noch keinen vom zuständigen Ausschuss oder vom Gemeinderat zur Auflage beschlossenen Entwurf, sondern nur nicht-öffentliche Vorbereitungen und interne Entwürfe. Ich kann Ihnen daher zum ÖROKo 25 keine Unterlagen zur Verfügung stellen. Nach dem Auflagebeschluss (wenn das Amt der LR den Vorentwurf sozusagen „frei gegeben“ hat, wird der dann vom GR beschlossene Entwurf öffentlich aufgelegt und in auch in einer Reihe von Veranstaltungen präsentiert und zur Diskussion gestellt werden, und besteht natürlich die Möglichkiet, Stellungnahmen abzugeben, die dann wieder vom Ausschuss beraten werden (und vermutlich zu einem überarbeiteten zweiten Entwurf führen werden). Dann stehe ich Ihnen natürlich auch gerne für Erläuterungen und eine Diskussion in Ihrem Kreis zur Verfügung. Aber ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen derzeit noch nichts übermitteln kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Fritz